Schulabsentismus - Start Off

Tiere bewegen Das Start-Off-Projekt des Kolping Gutshofs richtet sich an schulverweigernde Jugendliche: An junge Menschen,

die ihre verlorene Freude am Lernen wiederentdecken sollen,

die ihren verschollenen Antriebssinn wiederfinden dürfen

und die neue Zuversicht im Miteinander erleben können.

Hier ein Film zum Projekt.

Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, die 

  • sich dem gesellschaftlichen System Schule entzogen haben oder entziehen wollen,  
  • eine Teilnahme am System Schule aktiv oder passiv verweigern,  
  • keine oder schlechte Entwicklungsperspektiven in der abgebenden Schule bestehen,  
  • soziale Probleme und deren Bewältigung großen Raum einnehmen,  
  • individuelle Probleme mit der Erfüllung der Anforderungen der Regelschule haben,  
  • am klassischen Lernort Schule nur bedingt gefördert werden können,  
  • durch Rückstufung zu alt für den Klassenverband sind,  
  • welche durch ihr unsoziales Verhalten den Unterricht im Klassenverband massiv stören,  
  • deren besondere Stärke im praktischen Lernen liegt, 
  • über keine persönliche, schulische und berufliche Perspektive verfügen, 
  • die im Regelfall zwischen 15 und 18 Jahre alt sind, und darüber hinaus ein besonderer sozialpädagogischer Handlungsbedarf besteht. (wichtigster Punkt)  

Zielsetzung

Basis der Arbeit innerhalb des Projektes ist ein tiergestütztes Sozialtraining, insbesondere mit dem Ziel der Stärkung der psychologischen Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit zur Schaffung oder Verbesserung des sozialen Verhaltens, welches in Folge auch ein Bestehen im zukünftigen Lernumfeld wie Berufskolleg, Berufsvorbereitung oder Ausbildung ermöglichen soll. 

Um dieses Ziel zu erreichen, muss im Tagesgeschäft der individuellen sozialen Arbeit mit den Jugendlichen auch auf die vorliegenden, meist negativen Entwicklungsbedingungen (Problemlagen) Rücksicht genommen werden bzw. sind diese selbst Handlungsfelder in der Arbeit. 

Zugangsvoraussetzungen 

Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Höxter / aller Schulformen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen den Angeboten der Schule (aktiv oder passiv) entziehen und bei denen eine erfolgreiche Schullaufbahn (oder die Anschlussperspektive / Übergang Schule-Beruf) gefährdet ist. 

Die Zustimmung durch die Schulbehörde (im Regelfall nach § 37 (2) Schulgesetz NRW) und Finanzierung durch das Jugendamt (JH gem. §27 und/oder §13 SGB VIII / alternativ Einzelmaßnahme oder z.B. Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII) muss ebenfalls gegeben sein.  

Hier finden Sie einen Flyer mit weiterführenden Informationen.